Notarkostensoftware - zum GNotKG

Notarkosten

Notare sind gemäß § 17 Abs. 1 Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Gebühren und Auslagen (Kosten) zu erheben. Die Kosten der Notare wurde bislang in der Kostenordnung (KostO) geregelt. Die KostO wurde im Rahmen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2. KostRMoG) umfassend geändert und wurde durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt.

Das Gesetz zum GNotKG wurde am 29.07.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl Nr.42/2013) veröffentlicht und trat somit ab August 2013 in Kraft.

 

Drucksache des GNotKG im Gesetzgebungsverfahrens: GNotKG-RegE-BT-Drs. 17.11471.pdf
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